Vergabe von Wohnungen

Richtlinien und Antragsformular

Die Stadtgemeinde Schwechat vergibt gemeindeeigene Wohnungen sowie Wohnungen anderer Bauträger oder Genossenschaften, für die die Gemeinde das Vorschlagsrecht hat.

Folgende Grenze darf das Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten:
1 Person: € 40.000
2 Personen: € 60.000
für jede weitere Person ohne eigenes Einkommen: zusätzlich € 8.000 pro Jahr

Der Personenkreis, der als Wohnungswerber vorgemerkt wird, setzt sich wie folgt zusammen: 

  • StaatsbürgerInnen der Mitgliedsländer der Europäischen Union, die in Schwechat seit mindestens einem Jahr den Hauptwohnsitz haben und das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  • StaatsbürgerInnen der Mitgliedsländer der Europäischen Union, die in Schwechat seit mindestens einem Jahr zweitgemeldet sind, bei Aufgabe der Erstmeldung, wodurch dokumentiert wird, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Schwechat verlegt wird.
  • StaatsbürgerInnen der Mitgliedsländer der Europäischen Union, die von Schwechat weggezogen und mindestens ein Jahr durchgehend in Schwechat den Hauptwohnsitz gehabt haben, aber wieder rückwanderungswillig sind.
  • StaatsbürgerInnen der Mitglieder der Europäischen Union, die in Schwechat länger als vier Jahre ihren Arbeitsplatz haben und darüber eine entsprechende Bestätigung des Dienstgebers vorlegen.
  • Personen, die in Österreich wohnhaft sind und nicht Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, jedoch in Schwechat länger als sechs Jahre ihren Arbeitsplatz oder ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Personen, die in Österreich wohnhaft und nicht Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind, die von Schwechat weg gezogen und mindestens sechs Jahre durchgehend in Schwechat den Hauptwohnsitz gehabt haben, aber wieder rückwanderungswillig sind. 

Kontakt Wohnungsvergabe
Tel: 01 701 08 288 DW oder 335 DW
während der Parteiverkehrszeiten (Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, Di 8 bis 17 Uhr)

Wohnungsansuchen

Richtlinien