Arbeitsrecht für Jugendliche

Ab wann darf ich arbeiten?

Um arbeiten zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht beendet haben. Die Schulpflicht endet, sobald du das 9. Schuljahr abgeschlossen hast. Davor gilt grundsätzlich das Kinderarbeitsverbot.

Ausnahmen:

  • Eine Lehre darfst du schon vor deinem 15. Geburtstag beginnen, vorausgesetzt, du hast das 9. Schuljahr beendet. Die Erziehungsberechtigten müssen einem Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag allerdings zustimmen.
  • In Einzelfällen ist die Beschäftigung von Jugendlichen auch unter 15 Jahren möglich: Ab dem 13. Geburtstag darfst du in Familienunternehmen leichte Arbeiten verrichten. Außerdem darfst du in gewissen Fällen leichte Aufgaben wie z.B. Botengänge oder Zeitungen austragen und Arbeiten in einem Privathaushalt (wie z.B. Babysitten) erledigen. Schließlich dürfen Kinder jeden Alters mit einer Bewilligung der/des jeweiligen Landeshauptfrau/Landeshauptmanns auch bei öffentlichen Schaustellungen wie Theatervorstellungen, Musikaufführungen oder Filmaufnahmen mitwirken.
    Bei allen diesen Arbeiten ist aber stets darauf zu achten, dass die Kinder nicht gefährdet werden und der Schulbesuch nicht darunter leidet.

Besondere Schutzbestimmungen für Jugendliche

Unter 18 Jahren kommen dir am Arbeitsplatz besondere Schutzbestimmungen nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz zu Gute.

Weitere Infos findest du hier: www.jugendinfo-noe.at/recht/arbeitsrecht-fuer-jugendliche-1

Ausbildungspflicht

Für alle Jugendlichen, die ihre neun Pflichtschuljahre ab dem Schuljahr 2016/2017 absolviert haben werden, gilt die sogenannte Ausbildungspflicht. Das bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten dafür sorgen müssen, dass Jugendliche eine Ausbildung bekommen bis sie 18 Jahre alt sind. Das kann z.B. der Besuch einer weiterführenden Schule, eine Lehre oder der Europäische Freiwilligendienst sein.

Das Sozialministerium veröffentlicht online eine Liste jener Maßnahmen, mit denen die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Mehr Infos dazu unter:
www.sozialministeriumservice.at/site/Arbeitsmarktprojekte/Ausbildung_bis_18