NÖ Landtagswahl 29. Jänner 2023

Wahlberechtigt ist jede:r österreichische Staatsbürger:in, die/der spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich seine Hauptwohnsitz hat bzw. als Auslands-Niederösterreicher:in in die Landes-Wahlevidenz eingetragen ist.

Wer am Stichtag (18. November 2022) in der Wahlevidenz aufscheint, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen. Spätestens mit 24. Jänner 2023 wird Ihnen eine amtliche Wahlinformation zugesandt, aus der Sie das Wahllokal und die Wahlzeit entnehmen können. Die Wahlinformation ersetzt nich die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises.

Es besteht natürlich – wie bei jeder Wahl – die Möglichket, dass Sie Ihre Stimme mittels Biefwahl abgeben. Dazu können Sie bis spätesten 25. Jänner 2023, 12.00 Uhr Ihre Wahlkarte persönlich im Rathaus Schwechat beantragen. Der letzte mögliche Zeitpunkt für die schriftliche Beantragung Ihrer Wahlkarte ist Mittwoch der 27. Jänner 2023. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht erlaubt!

Wenn Sie die Wahlkarte erhalten, bitte geben Sie umgehend Ihre Stimme ab! Ihre Stimme muss spätestens am Wahltag, 29. Jänner 2023, 6.30 Uhr, bei der Gemeinde einlangen, um in das Wahlergebnis einbezogen zu werden.

Nähere Informaionen zur Wahl:

01 701 08 319