Körperkult

Tattoos

  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine rechtswirksame schriftliche Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten.
  • Vor dem tätowieren muss ein umfangreiches Aufklärungsgespräch (=Risiken sowie fachliche Nachbehandlung) stattfinden. Dieses Gespräch erfordert eine schriftliche Bestätigung (=Unterschrift).  
  • Ab 18 darfst du selbst entscheiden.

 Piercings

  • Ab dem 14. Geburtstag dürfen sich Jugendliche mit Zustimmung der Eltern (Erziehungsberechtigten) piercen lassen.  Ausnahme: wenn das Piercing voraussichtlich binnen 24 Tagen heilt – dann geht es auch ohne Zustimmung (= das Stechen eines Ohrloches bzw. Zungenbändchen mit einem einfachen Piercing).

  • Vor dem Piercen ist unbedingt ein Aufklärungsgespräch über etwaige Folgen sowie über die fachgerechte Nachbehandlung notwendig. Diese Information muss schriftlich bestätigt werden.

Solarium

  • Das benutzen eines Solariums ist ab 18 Jahren erlaubt

Schönheitsoperationen

  • Für Jugendliche unter 16 Jahren sind Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit verboten.
  • Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen solche Eingriffe nur nach einem umfassenden Aufklärungsgespräch, einer psychologischen Untersuchung und Beratung sowie Einwilligung durch den/die Patient*in und die Erziehungsberechtigten erfolgen.