Körperkult
Tattoos
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen eine rechtswirksame schriftliche Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten.
- Vor dem tätowieren muss ein umfangreiches Aufklärungsgespräch (=Risiken sowie fachliche Nachbehandlung) stattfinden. Dieses Gespräch erfordert eine schriftliche Bestätigung (=Unterschrift).
- Ab 18 darfst du selbst entscheiden.
Piercings
- Ab dem 14. Geburtstag dürfen sich Jugendliche mit Zustimmung der Eltern (Erziehungsberechtigten) piercen lassen. Ausnahme: wenn das Piercing voraussichtlich binnen 24 Tagen heilt – dann geht es auch ohne Zustimmung (= das Stechen eines Ohrloches bzw. Zungenbändchen mit einem einfachen Piercing).
- Vor dem Piercen ist unbedingt ein Aufklärungsgespräch über etwaige Folgen sowie über die fachgerechte Nachbehandlung notwendig. Diese Information muss schriftlich bestätigt werden.
Solarium
- Das benutzen eines Solariums ist ab 18 Jahren erlaubt
Schönheitsoperationen
- Für Jugendliche unter 16 Jahren sind Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit verboten.
- Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen solche Eingriffe nur nach einem umfassenden Aufklärungsgespräch, einer psychologischen Untersuchung und Beratung sowie Einwilligung durch den/die Patient*in und die Erziehungsberechtigten erfolgen.