Ausbleiben
Wie lange darf ich abends ausbleiben? Hier sind die Ausgehzeiten im Detail
- Unter 14 Jahren von 5 bis 23 Uhr* und darüber hinaus nur mit einer Begleit- bzw. Aufsichtsperson oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. längerer Heimweg) vorliegt. Zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr früh und darüber hinaus nur mit einer Begleit- bzw. Aufsichtsperson oder wenn ein rechtfertigender Grund (z.B. längerer Heimweg) vorliegt
- Ab 16 Jahren unbegrenzt
Deine Eltern/Erziehungsberechtigten haben jedoch in jedem Fall das sogenannte „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ bis du 18 bist. Konkret heißt das, dass Eltern kürzere Ausgehzeiten bestimmen dürfen als die in den Jugendschutzbestimmungen vorgesehenen – nicht aber längere, denn die festgelegten Zeitgrenzen sind nach oben hin auch für die Erziehungsberechtigten bindend!
Aufsichts- bzw. Begleitperson können in der Regel (je nach betreffendem Landesgesetz) die Erziehungsberechtigten selbst oder andere, volljährige Personen sein, denen die Aufsicht von den Erziehungsberechtigten übertragen wurde bzw. die beruflich die Aufsicht über junge Menschen ausüben. Das können unter anderem Verwandte, Freunde der Familie, Lehrer, Sporttrainer oder Betreuer von Jugendorganisationen sein, in deren Beisein Jugendliche dann länger ausbleiben dürfen als alleine.