Müssen meine Erziehungsberechtigten von der Beratung erfahren?
Nein, bei 95% der Themen nicht. Wir haben sogar Schweigepflicht und dürfen nicht mal etwas weiter erzählen, wenn du uns dazu nicht extra den Auftrag gibst. Es gibt allerdings ein Thema, bei dem wir sehr wohl was machen müssen. Und zwar, wenn du uns erzählst, dass du daheim misshandelt wirst. In dem Fall müssen wir das der Kinder- und Jugendhilfe (früher „Jugendamt“) mitteilen, weil das dann eine sogenannte „Kindeswohlgefährdung“ ist und das laut Gesetz immer gemeldet werden muss. Wobei wir auch in so einem Fall dich darüber informieren und mit dir gemeinsam über das reden und nicht einfach hinter deinem Rücken etwas machen werden.